Waldfriedhof Seelensdorf


Fahre, wer fahren will, Ich liege vor Anker und ruhe still.


Modalitäten & Preise

Gleich, ob Sie eine Grabstätte im Trauerfall oder schon zu Lebzeiten als Vorsorge erwerben möchten - beide Wege sind in Seelensdorf möglich.

Der Waldfriedhof Seelensdorf bietet Ihnen zwei Arten von Grabstätten an:

  • Die Urnenwahlgrabstätte mit bis zu 12 zusammengehörenden Grabstätten für Familien und Freunde.

Wer auf diesen Grabstätten beigesetzt wird, wird beim Erwerb festgelegt. Diese Festlegung kann für noch nicht genutzte Grabstätten auch später geändert werden.

  • Die individuelle Urnenreihengrabstätte für eine Person.

Bei dieser Form wird nur eine Grabstätte erworben. Insgesamt gibt es 12 solcher individuellen Grabstätten an einem Baum. 

Zwei kurze Erläuterungen noch zu Ihrem besseren Verständnis:

  • Die Bäume werden nach Größe und Erscheinungsbild in die Kategorien I, II und III unterschieden.
  • Über das Gebrauchsrecht bestimmen Sie, ob die Grabstätte für 50, 75 oder 100 Jahre genutzt werden soll. 

Die aktuellen Entgelte für eine Grabstätte im Waldfriedhof Seelensdorf betragen:

Urnenwahlgrabstätten (mit bis zu 12 Urnen), inkl. MwSt.
Dauer  des GebrauchsrechtsKategorie IKategorie IIKategorie III
50 Jahre4.200,-€5.250,-€6.600,-€
75 Jahre5.250,-€6.600,-€8.200,-€
100 Jahre7.000,-€8.750,-€11.000,-€

Urnenreihengrabstätten (individuelle Grabstätte für 1 Person), inkl. MwSt.
Dauer des GebrauchsrechtsKategorie IKategorie IIKategorie III
50 Jahre700,-€900,-€1.100,-€
75 Jahre900,-€1.100,-€1.400,-€
100 Jahre1.200,-€1.500,-€1.800,-€

Zu diesem Entgelt kommen die Gebühren für die Bestattung (100,-€ pro Bestattung), einmalige Grabgebühren von 30,-€ und 30,-€ für das Namensschild am Baum.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne persönlich an.



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  • Hier können Sie die komplette Gebührenordnung des Waldfriedhofs Seelensdorf einsehen und ausdrucken.
  • Hier finden Sie die Friedhofsordnung des Waldfriedhofs
  • Hier finden Sie die Entgeldordnung zum Gebrauchsrecht.